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Sensation: EuGH entscheidet

Ein Erfolg für mündige Bürger und Anwalt Dr. List,

 

„Das Leben hört dann auf, wenn man es unterlässt über wichtige Dinge zu reden“

Sensation: EuGH entscheidet 110 kV-Leitung Vorchdorf/Kirchdorf fällt unter UVP-Richtlinie Anhang II Z 1 lit. d

Sämtliche Genehmigungsverfahren sind somit nichtig, Grundsatzentscheidung für Stromleitungen in Österreich; Bürgerinitiative 110 kV ade

Wien (OTS OTS0096, 7. Aug. 2018, 17:49) - Bekanntermaßen plant die Energie AG in Oberösterreich eine 110 kV – Stromleitung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf. Ohne die heutige Entscheidung des EuGH abzuwarten hat die Energie AG mit massiven Bauarbeiten bereits begonnen und vor allem auch in Waldgebieten erste Maststandorte gerodet.

Die Energie AG hat darauf vertraut, dass die bisher erteilten Bewilligungen „halten“. Dabei hat die Energie AG die Rechnung ohne dem Wirt (sprich dem EuGH) gemacht. Bekanntermaßen hat  der Mediensprecher der Energie AG, Michael Frostel, in den Medien verkündet wie folgt (Oberösterreichische Nachrichten vom 20. Februar 2018): „Wir errichten Zufahrtswege für Baumaschinen und beginnen mit der Errichtung der Betonfundamente für die Masten.“

Faktum ist, dass mit heutigem Urteil des EuGH das Rodungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mit der Aufhebung des forstrechtlichen Genehmigungsbescheides enden wird.

Das wars aber noch nicht! Es steht hiermit fest, dass sämtliche bisherigen Genehmigungsverfahren (Elektrizitätsrechtliches-, naturschutzrechtliches-, wasserrechtliches- und Enteignungsverfahren) nichtig sind bzw. für nichtig zu erklären sind. Dies war heute eine fundamentale Entscheidung in Bezug auf das österreichische Umweltrecht. In Zukunft sind derartige Leitungen einem UVP-Verfahren zu unterziehen, wobei der Umweltaspekt (insb. Verkabelung, Erdkabel) eine wesentliche Rolle spielen wird. Das UVP-G 2000 wird zu ändern sein. Mit der heutigen Entscheidung ist das UVP-G 2000 nicht europarechtskonform.

Die Bürgerinitiative 110 kV (Verein für Mensch und Energie), die Bürger im Almtal und vor allem die List Rechtsanwalts GmbH jubeln über den wichtigen Erfolg. Für die List Rechtsanwalts GmbH ist es innerhalb kürzester Zeit der zweite große Sieg im UVP-Recht vor dem EuGH.

Die Entscheidung des EuGH finden Sie hier.

Die Energie AG hat heute Geschichte geschrieben, bleibt nur noch die Frage offen, wer für die millionenschwere rechtliche und technische Fehlplanung bei der Energie AG verantwortlich ist. 

Rückfragen & Kontakt:

 

Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List; Tel.: 0664 427 64 65

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