Am 1. Juli fand in Salzburg das erste gemeinsame Pressegespräch der Aktion21-Austria mit der IG Erdkabel statt.
Bei der viertägigen Anhörung in der Salzburgarena zum UVP-Verfahren vom 2.bis 5. Juni zur Causa 380 kV war es ja untersagt gewesen über alternative Möglichkeiten zur Freilandleitung zu sprechen!
Es stellt sich heraus, dass weniger die Verträglichkeit für die Umwelt Untersuchungsschwerpunkt des Verfahrens gewesen ist, sondern wohl eher die Umsetzungsmöglichkeiten für die Projektanten.
Diesen Schluss legt die große Zahl von Gutachten nahe, die dem Projekt Umweltverträglichkeit bescheinigten
Für Projekte dieser Größenordnung sehen die EU-Richtlinie nämlich eine SUP , eine Strategische Umweltprüfung vor. Mit Bürgerbeteiligung wird überprüft, ob ein Projekt sinnvoll ist , bevor man noch in Detailplanung geht.
In Österreich aber ist der Monopolist E-Wirtschaft davon ausgenommen!
Die Strategische Umweltprüfung ist ein Instrument der Bürgerbeteiligung, die aber in Österreich nur selten angewendet wird.
Deshalb hat dieses Problem weit mehr als regionale Bedeutung.
Die Gespräche werden in anderen Bundesländern fortgesetzt.
Herta Wessely
OTS vom 01.07.2014
Aktion 21 deckt auf: Laufende Rechtsverstöße gegen verpflichtende Bürgerbeteiligung in Österreich (EU-Richtlinie)
380kV-Leitung Salzburg zeigt: Strategische Umweltprüfung, eines der wirkmächtigsten Bürgerbeteiligungsverfahren, wird oftmals in Österreich nicht rechtskonform umgesetzt
Salzburg (OTS) - Bei der mündlichen Verhandlung zur Salzburger 380kV-Leitung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Anfang Juni blieb die wesentliche Frage nach sinnvolleren Alternativen zur veralteten Freileitungs-Technologie unbeantwortet. Sie wäre vorher verpflichtend in einer SUP (Strategischen Umweltprüfung) zu klären gewesen. Das Bundes-Elektrizitätswirtschafts und -organisationsgesetz (ElWOG) sieht jedoch eine SUP nicht vor, obwohl damit gegen EU-Recht verstoßen wird und der gesamte Planungsakt damit europarechtswidrig ist. Die Bürgerinitiativen Koppl und Eugendorf haben daher in Brüssel eine Beschwerde eingebracht.
Aktion 21 fordert rechtskonforme Umsetzung der SUP in Österreich
Der Verein "Aktion 21 Austria - Pro Bürgerbeteiligung" ist ein österreichweiter Zusammenschluss von Bürgerinitiativen mit dem Ziel, eine wirksame Beteiligung der Bevölkerung an allen Planungsprozessen durchzusetzen, die sich nachhaltig auf Ihre Lebensqualität auswirken können. Wir sehen in einer echten Bürgerbeteiligung - als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie - den einzigen Weg, durch objektiv nachvollziehbare Entscheidungen und mehr Transparenz der versteckt wuchernden Korruption Einhalt zu gebieten und dem "öffentlichen Interesse" im Sinne des Gemeinwohls zum Durchbruch zu verhelfen.
ZUm Original der OTS Klick hier
Rückfragehinweis:
Verein Aktion 21 Austria - Pro Bürgerbeteiligung,
Obmann Franz Köck, 0676 934 18 68,
Siehe auch die Artikel in
und in den