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IG Erdkabel berichtet

Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Untragbare Gutachten.

Behördenverfahren mit gravierenden Mängeln.

 

Bescheide sind keine Gottesurteile. Man kann sie hinterfragen und beeinspruchen. Bürgerin und Bürger sind aufgefordert zu überprüfen, was behördlich mitgeteilt wird.

Bisweilen stellt sich heraus, dass die Behörde geschlampt hat und Gutachten nicht gut sonder eher schlecht, sprich falsch sind.

 

Im aktuellen Fall handelt es sich um 380 kV-Freilandleitung in Salzburg.

Hans Kutil, Vorstand des Naturschutzbundes Salzburg übermittelt eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Vorwurfs eines Wissenschaftsbetrugs und Untätigkeit der Verfahrensleiterin an die Staatsanwaltschaft.

Die IG-Erdkabel schließt sich dem Verfahren an.  

 

380kV: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen UVP-Behörde und Gutachter

Sachverhaltsdarstellung des Naturschutzbundes wegen des Vorwurfs eines Wissenschaftsbetruges und Untätigkeit der Verfahrensleiterin

Im Verfahren über die 380kV-Leitung durch Salzburg ermittelt nach einer Sachverhaltsdarstellung des Naturschutzbundes Salzburg nach wie vor die Staatsanwaltschaft. Der für die UVP-Behörde tätige Gutachter Univ. Prof. Dr. Manfred Neuberger hatte in der mündlichen Verhandlung im Sommer 2014 Wissenschaftlern der Gegenseite „Wissenschaftsbetrug“ vorgeworfen, weil eine Studie gefälscht worden sei. Die UVP-Behörde hat zunächst in der Verhandlungsschrift falsch protokolliert: „Ebenfalls macht er Ausführungen zur sogenannten Reflex-Studie. Dr. Neuberger repliziert darauf und stellt fest, dass diese nicht gefälscht ist.“ (Die Reflex-Studie befasst sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder).

Der Naturschutzbund übermittelte daraufhin der Behörde die Abschrift des von ihr selbst in Auftrag gegebenen Mitschnittes: „Darf ich zu der Reflex-Studie sofort was sagen, damit das nicht im Raum stehen bleibt, weil erstens einmal ist diese Studie von Prof. Adlkofer geleitet worden, der im Auftrag der Tabakindustrie die längste Zeit seines Lebens geforscht hat und letztlich dann ablenken wollte auf andere Risken. Zweitens hat die Wiener Gruppe nachweislich einen Wissenschaftsbetrug begangen – also es war eine Mitarbeiterin konkret, die deswegen auch entlassen wurde vom Rektor, also das ist gesichert, ich weiß es, weil ich von dieser Universität komme.“

Laut Ethikkommission der MedUni Wien ist aber keine Fälschung von Daten festgestellt worden. Die UVP-Behörde ist der Aufforderung des Naturschutzbundes Salzburg nicht nachgekommen, durch die Staatsanwaltschaft klären zu lassen, ob die Aussagen von Prof. Neuberger in der mündlichen Verhandlung Anfang Juni 2014 vor großem Publikum in der SalzburgArena den Tatbestand des § 297 StGB Verleumdung erfüllen. „Verleumdung“ ist ein Offizialdelikt, das von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden muss.

Die UVP-Behörde hat damit nach Ansicht des Naturschutzbundes Salzburg rechtswidrig gehandelt, denn die Strafprozessordnung enthält folgende Bestimmung: § 78. (1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

Der Naturschutzbund Salzburg hat die Untätigkeit der UVP-Behörde im August vergangenen Jahres zum Anlass für eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft genommen mit dem Ersuchen um Prüfung, ob dadurch gemäß § 302 StGB eine Verletzung der Amtspflichten durch die UVP-Behörde im Verfahren über die 380kV-Salzburgleitung 2 vorliegt und wer allenfalls daran beteiligt war.

Nach Ansicht des Naturschutzbundes Salzburg ist nicht nur der Gutachter Prof. Neuberger untragbar, sondern das gesamte UVP-Verfahren mit einem gravierenden Mangel behaftet. Mit den Ermittlungen wurde die Staatsanwaltschaft Salzburg und das Landeskriminalamt beauftragt.

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