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Fehlerhafter S7-UVP-Bescheid

wegen Verletzung der Menschenrechte und Behördenwillkür vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof angefochten !

Am 4.10.2011 wurde der Bescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation
und Technologie kundgemacht, mit dem für die geplante Fürstenfelder
Schnellstraße S7 die Genehmigung nach dem UVP-Gesetz 2000 und dem
Forstgesetz 1975 erteilt sowie der Straßenverlauf gemäß Bundesstraßengesetz 1971 bestimmt wurde.

Gegen diesen Bescheid ist als Ausdruck repressiver BürgerInnenfeindlichkeit durch Gesetzgebung und Verwaltung in Österreich und in eklatantem Widerspruch zum Recht der Europäischen Union ein ordentliches Rechtsmittel in Form einer Berufung nicht zulässig.

Im Anhang und auf www.buergeraktiv.at die komplette Aussendung der BürgerInneninitiative "Allianz gegen gegen die S7" aus Anlass der Erhebung von fristgerechten Beschwerden gegen den S7-UVP-Bescheid an den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Raunikar

unterstützt von www.buergeraktiv.at

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