Zu einer Frage, die sehr viele aus unserer „am Wasser liegenden“ Gemeinde betrifft: dem Hochwasser. Auch wenn diese „Informationsveranstaltung“, bei der die Bevölkerung über ein schon fertiges, beim Land NÖ eingereichtes Projekt, so oder so geplant gewesen sei: darüber, dass sie erst 3 Monate nach einem Volksbegehren stattfand, das im Gemeinderat behandelt werden muss, kann man glauben oder auch nicht. Besser wäre es jedenfalls gewesen, die Meinungen und Ideen der Bewohner schon früher, Jahre früher, einzuholen. Vielleicht hätten sich dann einige Anwesende ihre blamablen Wortspenden ersparen können.
Was ist ein „30-jähriges“ Hochwasser?
Schon in einer der ersten Wortmeldungen wurde nach den für die Definition „30-jähriges Hochwasser“ maßgeblichen Parametern gefragt. Die ausweichende Antwort des „Experten“ war wortreich und nichtssagend: die Parameter seien von den hiefür zuständigen Experten aufgrund zahlreicher Unterlagen erarbeitet worden.
Leider gab es keine Gelegenheit nachzuhaken, inwieweit das überarbeitete und jüngst erst vom Gemeinderat beschlossene Ortsentwicklungskonzept mit seiner zunehmenden Bodenversiegelung als Parameter für die Bildung von Hochwasser herangezogen wurde. Überhaupt verschob sich der Schwerpunkt mit zunehmender Diskussion weg von der Vermeidung von Hochwasser und dessen Folgen auf die Bekämpfung seiner Folgen.
Wie „Experten“ ticken
Was von „Experten“ zu halten ist, zeigte sich gegen Ende der Diskussion, als die Antwort auf Fragen nach der Gefahr von Hangrutschungen nicht VOR der Hagenbachklamm, sondern IN deren Bereich als nicht „zum Thema“ gehörig mit unangebrachter Ironie abgelehnt wurde. Es mutet schon etwas merkwürdig an, dass die Geologen zu dieser Frage schweigen, obwohl die freiwillige Feuerwehr sehr wohl die durch solche Rutschungen zu erwartende Gefahr der Verklausung des Baches genau beobachtet, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Für jeden, der eins und eins zusammenzählen kann, ist daher die von der Feuerwehrpraxis sehr wohl gesehene Gefahr vorhanden und hätte in die Untersuchung der Rutschungen, die sich auf den Bereich des geplanten Retentionsbeckens beschränkt hatte, unbedingt einbezogen werden müssen. Eine ähnlich skandalöse Antwort gab es auf die Frage, inwieweit das gestiegene Grundwasser von Einfluss auf eine Hochwasserbildung sei: „Wir diskutieren hier nicht über Grundwasser, sondern über Oberflächenwasser“ - wie wenn das eine mit dem anderen zusammen keinen einheitlichen Wasserspiegel bilden würde. Von kommunizierenden Gefäßen hat der Herr Experte wohl noch nichts gehört.
Wann haften Gemeindeorgane?
Angesichts solcher für jeden Laien erkennbaren „Irrtümer“ relativiert sich die Frage der Haftung von Gemeindeorganen, die sich auf das Vertrauen auf Expertisen derartiger Gutachter berufen. Eine solche Berufung wird wohl nur so lange gelten können, als die Gemeindeorgane nicht auf diese für jedermann einsichtigen Irrtümer ausdrücklich hingewiesen wurden was hiermit der Fall ist.
Ein Wort zur Diskussionskultur
Im Bemühen, um 21,30 h die Veranstaltung zu einem Ende zu bringen, ersuchte der Bürgermeister, weitere Wortmeldungen auf Themen zu beschränken, die noch nicht erörtert worden seien. Angesichts der von den „Experten“ sehr eingeschränkten Definition des Themas Hagenbach-Hochwasser konnte das nur als Wink mit dem Zaunpfahl verstanden werden, von weiteren Wortmeldungen Abstand zu nehmen und das diskussionsmüde Podium heim zu Muttern zu entlassen.
Dass sich der Verfasser dieser Zeilen ab 20 h eineinhalb Stunden lang vergeblich zu Wort gemeldet und vergeblich auf dessen Erteilung gewartet hat, um dann zu später Stunde nur noch zu neuen Themen (welchen?) hätte reden sollen, ist nicht wesentlich. Es kann aber als Anregung dienen, die Leitung einer öffentlichen Diskussion in die Hände einer unabhängigen, professionellen Moderation zu legen und nicht, wohl um die Sache ständig fest im Griff zu behalten, den Bürgermeister alles und jedes selbst machen zu lassen.
Helmut Hofmann
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