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Die unglaubliche Geschichte einer „UVP auf österreichische Art“ oder „das Recht geht von den Konzernen aus“.

Die IG-Erdkabel hat  Beschwerde gegen den positiven Bescheid für die Errichtung einer 380 kV-Leitung in Salzburg beim Bundesverwaltungsgericht Wien eingebracht,  sowie eine Klage bei der Staatsanwaltschaft gegen die Verfahrensleiterin  und  gegen den humanmedizinischen Gutachter.

Wenn es sein muss, wird die IG-Erdkabel bis zum EuGH gehen um diesen Bescheid anzufechten.

Nach der mündlichen Verhandlung im UVP-Verfahren für die Errichtung einer 380 kV-Leitung  in Salzburg im  Juni 2014, welche eindeutig und in empörender Weise konzernfreundlich verlaufen ist, hat sich die Landeshauptmann- Stellvertreterin und ressortzuständige Politikerin ( Grüne ), Frau Dr. Astrid Rössler dahingehend geäußert, dass dieses Projekt so wie es eingereicht worden ist,  nicht genehmigungsfähig sei. Auch weitere Signale in diese Richtung wurden ausgesandt. Frau Dr. Rössler hatte  sich bei der Trassenbesichtigung mit betroffenen Bürgern entsetzt über die brutalen Eingriffe in Natur und Landschaft gezeigt.

Im Dezember 2015 hat dieselbe Politikerin den Bescheid und damit das eingereichte Projekt als „umweltverträglich“ unterschrieben.

Dieser Bescheid ist an Widersprüchlichkeiten und Gutachten, die den Einreichern entgegenkommen,  kaum mehr zu überbieten. Einsprüche von Bürgern und Initiativen, die von international anerkannten Wissenschaftlern mit Stellungnahmen unterstützt wurden, sind einfach nicht berücksichtigt bzw. fachlich nicht beantwortet worden. Eine Berechnung der EMF-Belastung eines Schweizer Fachinstitutes wurde im Bescheid nicht einmal erwähnt – es war nicht einreicherfreundlich ausgefallen und stellte die Angaben der Projektwerber als nicht nachvollziehbar dar.

Das humanmedizinische Gutachten basiert auf einem oberflächlichen EMF- Messgutachten, welches von einem deutschen Fachinstitut geprüft und mit „nicht genügend“ beurteilt worden ist. Der humanmedizinische Gutachter hat nachweislich dreimal  die Unwahrheit gesagt bzw. geschrieben. Der Behörde sowie der Politik war dies bekannt und trotzdem wurde an ihm festgehalten. Die Reflex-Studie, ein von der EU finanziertes EMF-Forschungs- Projekt wurde ohne dafür Beweise zu haben als „gefälscht“ dargestellt und daher auch im Verfahren nicht berücksichtigt – diese Studie hat gentoxische Wirkungen durch elektromagnetische Strahlung festgestellt und das war natürlich den Konzernen ( Mobilfunk und E-Wirtschaft) nicht genehm und es haben sich Wissenschaftler gefunden, welche die Fälschungslüge verbreitet haben. Erst durch ein Gerichtsurteil vom Frühjahr 2015 wurde diese Lügenpropaganda gestoppt. Es scheint aber, dass dies  weder die Behörde noch die Politik dazu veranlasst  hat,  diese Studie im Verfahren zu berücksichtigen.

Die Zusammenarbeit von IG-Erdkabel und Aktion21 Austria hat sich bisher dabei bestens bewährt. Ein Netzwerk von Fachinstituten und Wissenschaftlern  konnte international aufgebaut werden und mit juristischer Hilfe von Dr. List wurde nun eine Beschwerde gegen den Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht in Wien eingebracht.

Bei der Staatsanwaltschaft in Salzburg wurde von der IG-Erdkabel  unter Mithilfe der Aktion21-Austria eine Klage gegen die Verfahrensleiterin sowie den humanmedizinischen Gutachter eingebracht – die Erhebungen laufen. Der Vorwurf lautet auf Verfahrensfehler und Mängel der  Verfahrensleiterin sowie „Gefälligkeitsgutachten“ des  humanmedizinischen  Sachverständigen. Es geht dabei um Gefahr für Leib und Leben bei den Anwohnern dieser Freileitungs-Trasse. Die Forderung der IG-Erdkabel – mit über 10.000 Unterstützungsunterschriften – lautet: eine nach den „Regeln der Technik“ geplante Erdleitung. Es werden seit Jahrzehnten tausende Kilometer Erdleitungen weltweit verlegt, nur in Österreich wird mit fadenscheinigen Argumenten versucht eine solche Lösung zu verhindern. Es geht dabei hauptsächlich um Konzern-und Aktionärsinteressen, die Menschen spielen dabei weder für die Behörde noch für die Politik eine Rolle.

Ebenso haarsträubend ist das geologische Gutachten für die Masten-Standorte, auch hier konnten wir einen anerkannten Professor für eine  Fach-Stellungnahme gewinnen, auch diese Arbeit wurde von der Behörde nicht gewürdigt.

Die Zusammenarbeit von Aktion 21 Austria und der „Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.“ hat sich in diesem Fall bestens bewährt, auch der guten Kontakt zu BCC – Business Crime Control e.V. Maintal (D) kamen der IG-Erdkabel zu Gute. Angespornt durch diese Hilfestellungen wird die IG-Erdkabel diesen Bescheid, wenn es sein muss, bis zum EuGH anfechten und damit den Bürgern zustehende Rechte, welche uns allen von Politik und Behörde vorenthalten werden, erkämpfen.

Widerstand lohnt sich auf jeden Fall.

Franz Köck
Obmann Aktion21-Austria
Vize-Präsident IG-Erdkabel.
Initiative: 
Bundesländer: 

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