Typische Muster im Vorfeld - neben bestimmten Zielgruppen - einer Kindesabnahme sind, dass bei Elternstreit Väter zuerst entsorgt werden, über Frauenhäuser, dann werden die Kinder wegen Überforderung der Mutter fremduntergebracht. Oder: Sexueller Missbrauch wird behauptet. Der Verdacht wird nicht bestätigt, aber das Kind ist weg. Kontakte zu Kindern werden konsequenzenlos unterbunden, um Bezugspersonen zu bestrafen. Dies ist ein Verstoß gegen die Artikel 3, 5, 8 und 13 der Menschrechtskonvention.
Die Jugendämter verweigern Akteneinsicht, es gibt keine wirksame Beschwerdemöglichkeit und die Gerichte entscheiden für diese Ämter - ohne objektiv sachliche, nachvollziehbare Grundlage. Menschenrechte sind in Österreich nicht umsetzbar. Die Inkompetenz der Jugendämter zeigt sich auch, weil Kinder in Familien bleiben, in denen sie getötet werden (Melvin, Luca, Cain, Mirel). Einige Themen wurden hier nur angerissen, Hintergrundwissen wird im Schwarzbuch Familienrecht Österreich und Schwarzbuch Jugendwohlfahrt (Amazon) vermittelt www.kind24.co.at
Dr. Angelika Schlager
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