Lieber Robert!
Ich habe die Tortour ( 15 Stunden täglich und das 4 Tage lang) überstanden, erholt habe ich mich noch nicht ganz. Wir sind guten Mutes, dass diese Freileitung in 1. Instanz von der Landesregierung für „nicht Umweltverträglich“ erklärt wird. Es wäre zwar nur ein Etappensieg jedoch ein ganz wichtiger.
Die ganz Veranstaltung hat mehr nach einem Bühnenstück ausgesehen, wobei es unter Mitwirkung des Publikums zu Tumultartigen Szenen kam. Es kamen doch täglich so zwischen 400-600 Menschen um sich dieses Spektakel nicht entgehen zu lassen. Gleich am Eingang ging die Show an, wir wurden behandelt wie Schwerverbrecher, auch Kinder wurden gefilzt Taschen etc. mussten geöffnet werden, am ganzen Körper wurden wir einzeln abgetastet – vielleicht haben wir ja Waffen versteckt, dann kam noch die Ausweiskontrolle und dann durften wir die „Arena“ betreten, und das jeden Tag.
Es gab bereits am ersten Tag kurz vor dem offiziellen Verhandlungsbeginn einen Tumult unsererseits, da wir bei weitem nicht dieselben Verhältnisse vorfanden wie die Einreichpartei ( keinen Internetanschluss, keine Möglichkeit am Rednerpult zu sprechen nur mit Stielmikrofon am Sitzplatz etc.) das bekamen wir dann doch zugesprochen.
Zwei Gemeinden hatten gemeinsam einen Rechtsanwalt engagiert und der war mit 5 Sachverständigen anwesend und hatte den Gutachtern der APG und den Landes-Fachbeamten schon einmal, ordentlich unterstützt durch tosendem Applaus des Publikums unterstützt die Meinung „gegeigt“ – seine Gutachter haben anschließend die amtlichen Gutachten ordentlich zerpflückt und erhebliche Oberflächlichkeiten und (bewußte ??) Schlampereien aufgedeckt. Danach wollte uns die Verhandlungsleiterin das applaudieren verbieten, dann ging es aber erst recht richtig los und die Verhandlung stand vor dem Abbruch, Fazit: das Verbot wurde zurückgenommen.
Der Leitgeb hat von sich aus keine Meinung über Gesundheit verlautet sondern er hat mir erklärt, dass ich den „Schweizer Grenzwert“ falsch gelesen und erklärt habe, der Antrag auf seine Absetzung wurde wie alle Anderen Anträge auch, von der Verhandlungsleiterin nicht stattgegeben.
Den Vogel schoss jedoch Prof. Neuberger als Umweltgutachter „Humanmedizin“ ab. Er behauptete mehrmals, dass eine Gesundheitsgefährdung – auch Kinderleukämie – bei 1µT völlig ausgeschlossen sei. Alles andere hat er negiert. Ich bekam dann die Möglichkeit, ein ¾ Std. dem Herrn Professor einige unangenehme Frage zu stellen und konnte ihn so reizen, dass er persönlich wurde, er hat sich ordentlich blamiert und ich ergänzen konnte, dass er ja dafür bekannt sei, wenn ihm die Fachargumente ausgehen, er nur mehr persönliche Angriffe startet.
Wir hatten die ganzen 4 Tage von politischer Seite Frau Dr. Rössler LHptm. Stellvertreterin sowie von den Landesräten Schwaiger für Energie zuständig und Maier Unterstützung. Auch die Bürgermeister von mehreren Trassengemeinden waren Anwesend und konnten ihren Einwand abgeben.
Eine demokratische Note hatte die ganze Verhandlung nicht.
Zuerst mussten wir unsere Rechte, wie oben erwähnt, erstreiten. Es waren Film und Fototaufnahmen verboten, mit anderen Worten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Jene Einwender, die zum sprechen kamen wurden beim Reden unterbrochen, sowie in Ihrer Redezeit beschränkt mit dem Hinweis, man kann ja in der „Servicezone“ noch ein mündliches Protokoll erstellen, dabei war es jedoch nötig den Verhandlungssaal zu verlassen und wurde die Möglichkeit Genommen für mind 1 Std. der Verhandlung zu folgen. Also das ganze war ein ziemliches Theater.
Weiter geht es mit der Veröffentlichung eines Pauschalprotokolls, wobei die mündlichen Protokolle und Stellungnahmen von unseren Gutachtern ( wie Deines) berücksichtigt werden müssen und dem Akte beigelegt werden müssen. Nach der Veröffentlichung des Protokolls im Internet und Gemeinden, haben wir 3 Wochen Zeit dieses Protokoll zu prüfen und wiederum Einwände abzugeben. Dann wird die Landesregierung den Bescheid erstellen ob Umweltverträglich oder nicht wobei wir berechtigte Hoffnung haben., dass letzteres zutrifft. Eine von beiden Parteien wird dann den Verwaltungsgerichtshof bemühen und der fällt dann ein Urteil. Dieses Urteil können wir dann beim Verfassungsgerichtshof anfechten der dann meist an den Europäischen Gerichtshof verweist. Du siehst es kann noch lange dauern bis der erste Strom über die Leitung kommt, wir werden alles versuchen dass es eine Erdleitung ist.
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