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Überall in Österreich

kämpfen engagierte Bürgerinnen und Bürger gegen Behördenwillkür und gegen das "Drüberfahren" über ihre Anliegen.

Ein Beitrag aus Fürstenfeld

Eine Aussendung, vom 08.Juli 2011, an die Medien mit dem Titel:

"Engagierte Bürgerinnen und Bürger weiterhin Zielscheibe repressiver Unterjochungsphantasien von Verfassungsgerichtshof und Behörden !"

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 28.6.2011 (das gestern der Öffentlichkeit bekannt wurde) entschieden, dass die vom Verwaltungsgerichtshof mit den Beschlüssen vom 30.9.2010 geschaffene neue Rechtslage in Eisenbahn- und Autobahn-UVP-Verfahren, wonach gegen Genehmigungsbescheide des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (kurz: BMVIT) die Berufung an den Umweltsenat zulässig sei, verfassungswidrig ist.

Damit wird der vom Verwaltungsgerichtshof eingeführte verbesserte Rechtsschutz für egagierte Bürgerinnen und Bürger gerade in jenen Verfahren, die sich durch eine für enen modernen Rechtsstaat unzulässige Verknüpfung von Machtausübung und Kontrolle derselben auszeichnen, im Stile vergangenheitsbezogener Repression von Untertanen beseitigt. In der Hand des BMVIT liegt sowohl die Ausübung der Eigentümerrechte gegenüber den in diesen Verfahren auftretenden Projektwerbern Asfinag und ÖBB als auch die Prüfung der Umweltverträglichkeit der von diesen projektierten Vorhaben – ein unerträglicher Zustand für eine rechtsstaatliche Demokratie am Beginn des 21.Jahrhunderts.

Gestern fand auch in dem mit dem Vorhaben Fürstenfelder Schnellstraße S7 im Zusammenhang stehenden, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung anhängigen straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren „Verlegung Jobster Straße“ eine mündliche Verhandlung statt. In diesem Verfahren, das von der Behörde selbst mit der Bezeichnung „S7 West-Verlegung“ versehen wurde, wurden die zwingenden Bestimmungen des UVPGesetzes über die Parteistellung von BürgerInneninitiativen einfach negiert.

Die „Allianz gegen die S7“, die vom BMVIT als Bürgerinitiative für alle im Zusammenhang mit der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße S7 stehenden Verfahren anerkannt worden ist, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, die im S7-UVP-Verfahren Einwendungen erhoben hatten, wurden weder von der Einleitung des Verfahrens verständigt noch zur mündlichen Verhandlung geladen.

Ebenso wurden die weiteren, im UVP-Gesetz vorgesehenen Parteien, wie die Landesumweltanwaltschaft und das wasserwirtschaftliche Planungsorgan einfach übergangen und die Tatsache, dass das Vorhaben „Verlegung Jobsterstraße“ in einem verordneten Bundesstraßenplanungsgebiet mit den sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen liegt, einfach nicht zur Kenntnis genommen.

Dass solche Verstöße von Verwaltungsbehörden gegen elementare Gesetzes-bestimmungen der BürgerInnenbeteiligung und Parteistellung, die die Grundlage für die Wahrung der den Bürgerinnen und Bürgern zustehenden Rechte bilden, künftig nur durch eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof aufgezeigt, bekämpft und beseitigt werden können, zeigt, wie lebensfremd und bürgerInnenfeindlich das aktuelle Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist:

Anstatt sich mit einer (im wesentlichen formlosen) Berufung selbst an den Umweltsenat wenden zu können, werden die Bürgerinnen und Bürger gezwungen, sich unter hohem Kostenrisiko einer rechtsfreundlichen Vertretung zu bedienen, um der Beschneidung ihrer Rechte durch Behörden vor dem Verwaltungsgerichtshof, dem eine gegenüber dem Umweltsenat nur eingeschränkte Prüfungsbefugnis zusteht, entgegentreten zu können.

Während von den BürgerInnen ständig die perfekte Anpassung an die sich rasch ändernden Lebensverhältnisse eingefordert wird, verharrt der Verfassungs-gerichtshof in einer von juristischer Dogmatik geprägten, der Lebenswirklichkeit entfremdeten Sichtweise der von umweltgefährdenden Vorhaben betroffenen BürgerInnen und unterstützt dadurch im Ergebnis das oftmals dokumentierte bürgerinnenfeindliche Vorgehen von Behörden und politischer Elite in diesem Bereich !

Während den BürgerInnen von den Behörden als Erfüllungsgehilfen des politischen Establishments immer die Kenntnis der Rechtsvorschriften bei sonstiger Sanktionierung unterstellt wird, nehmen - wie sich im Verfahren „Verlegung Jobsterstraße“ gezeigt hat - Behörden, denen Rechtskundigkeit nicht nur unterstellt, sondern als Organe der Vollziehung aufgrund des Legalitätsprinzips gesetzlich abgefordert werden muss, für sich in Anspruch, unter sanktionsloser Missachtung grundlegender Rechte der BürgerInnenbeteiligung in existenzielle Lebensumstände der Menschen einzugreifen.

Die „Allianz gegen die S7“ als immer präsente Institution engagierter Bügerinnen und Bürger der Region zwischen Riegersdorf und Heiligenkreuz im Zusammenhang mit der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße S7 wird weiterhin jeden, von welcher Seite – Projektwerber oder Behörden - auch immer herrührenden Versuch abwehren, das berechtigte Anliegen der Bevölkerung auf Bewahrung der Lebensgrundlagen im Feistritz- und Lafnitztal durch rechtswidriges oder schikanöses Vorgehen in Frage zu stellen.

Fürstenfeld, am 8.Juli 2011

Für die „Allianz gegen die S 7“
Johann Raunikar

Sie können die Originalaussendung auch als pdf Datei im Anhang einsehen.

www.buergeraktiv.at

 

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