Von der Tiroler Umweltanwaltschaft
I. Partei- und Beteiligtenstellung sowie Rechtsmittelbefugnis
I. 1. Einleitung eines UVP-Verfahrens:
Gemäß § 5 Abs 1 UVP-G 2000 hat der Projektwerber/die Projektwerberin eines
Vorhabens, für das gemäß §§ 3 oder 3a eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen ist, bei der Behörde (Landesregierung) einen Genehmigungsantrag
einzubringen, der ...................
Lesen sie die ganze Datei als pdf KLICK HIER