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Ein negatives Modell

Geheime Kommandosache

Still und leise wurde das Projekt einer Freiluftarena für 750 Personen in 2000 m Seehöhe entwickelt, dessen Planung alleine schon mit beträchtlichen Kosten – man spricht von 140.000 Euro – verbunden gewesen sein soll. Die Begründung der verantwortlichen Politiker: für die Geheimhaltung: es wäre sonst wohl Widerstand aus der Bevölkerung zu erwarten gewesen.

Nichts ist so fein gesponnen, es kommt doch an die Sonnen: noch vor der Absegnung durch die zuständigen Behörden tritt der also befürchtete Fall ein. Man beeilt sich nachzuholen, was man – absichtlich – versäumt hat: die Bevölkerung vom Sinn des Projekts zu überzeugen, und zwar vor dessen Realisierung.

Scherbenhaufen?

Ob dies gelingen wird, darüber gehen die Meinungen auseinander. „Nachdenkpause“ könnte man dies nennen. Oder auch vorauseilende Angst vor düpierten Wählern, die dafür eine entsprechende Quittung ausstellen könnten. Die Chance, deren Meinung noch vor der Planung und den damit verbundenen Kosten zu erkunden und je nach Ergebnis das Projekt fallen zu lassen oder zu versuchen, die Bevölkerung durch Überzeugungsarbeit für das Projekt einzunehmen, wurde vertan. Jetzt ist der Scherbenhaufen des Misstrauens zum Futter für parteipolitische Agitation geworden. Diese lässt nicht auf sich warten. Merk’s Wien: zum Unterschied zu ihren Genossen in SP-dominierten Ländern fordert nun die SPÖ eine Volksbefragung im Montafon. Das Ergebnis solle dann Leitfaden für das weitere Handeln der Landesregierung sein. Merk’s Vorarlberg: die parteipolitische Vereinnahmung dieser Befragung und möglicherweise auch die vergeblich angefallenen Kosten hätte man sich sparen können, hätte man die betroffene Bevölkerung von Anbeginn an in die Überlegungen zu diesem Projekt offen und aufrichtig einbezogen.

Bürgerbeteiligung als Minderheitenrecht?

Vielleicht ohne die Folgen zu bedenken hat die Vorarlberger SPÖ mit ihrer Forderung dem Gedanken der Bürgerbeteiligung einen wertvollen Dienst erwiesen. Obwohl aktion21 – pro Bürgerbeteiligung auf dem Standpunkt steht, dass Bürgerbeteiligung nicht in einer Fülle von Plebisziten bestehen sollte, könnte nämlich das Damoklesschwert eines drohenden Plebiszites die Bereitschaft zu einer Bürgerbeteiligung, die nicht nur aus bloßen Alibihandlungen besteht, beträchtlich erhöhen. Dann nämlich, wenn die Forderung nach einer Bürgerbefragung als Minderheitenrecht gewählter Mandatare in den betreffenden Verfassungen festgeschrieben wird. Wenn eine qualifizierte Minderheit – etwa ein Fünftel oder Viertel der Abgeordneten - im Gemeinderat oder Landtag eine solche Befragung erzwingen kann, dann wird man bei der Erkundung des Bevölkerungswillens sicher behutsamer vorgehen als bisher. Und in einer politischen Landschaft, in der ohne politische Parteien nichts, aber auch schon gar nichts denkbar erscheint, wäre das ein passabler Weg, mit den althergebrachten politischen Denkschemata nicht gleich brechen zu müssen, wenn man dem Gedanken der partizipativen Demokratie eine reelle Chance einräumen will (oder muß).

Dr. Helmut Hofmann

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