Sie sind hier

Demnächst direkte Bürgerbeteiligung in der Stadt Salzburg?"

Ein Artikel aus den Salzburger Nachrichten vom 12. Mai 2011

Stadt Salzburg streitet über Bürgerbeteiligung

Die Verhandlungen über eine direkte Bürgerbeteiligung in der Stadt Salzburg stocken. Uneinigkeit herrscht darüber, wie hoch die Beteiligung bei einer Bürgerabstimmung sein soll.
Bürgermeister Heinz Schaden: „Was wir vorhaben, ist verfassungskonform“, Bild: SN

(SN-reich, via).Ursprünglich wollten Bürgerinitiativen und Parteien das Salzburger Modell für eine direkte Bürgerbeteiligung noch vor dem Sommer beschließen. Dienstag hätte die letzte Verhandlungsrunde sein sollen. Doch jetzt steckt – wie so oft – der Teufel im Detail: Welche Messlatte soll einer Bürgerabstimmung zugrunde gelegt werden? Ist das Modell mit der Bundesverfassung vereinbar?

Konsens herrscht nach sieben Verhandlungsrunden zwischen den Gemeinderatsfraktionen und den Bürgerinitiativen darüber, dass es ein Drei-Stufen-Modell geben soll.

Stufe eins: Information. Eine Bürgerinitiative soll ohne größere Hürden mit der Stadtpolitik einen Termin vereinbaren können. Nötig dazu sind so viele Unterschriften, wie eine Partei Stimmen bei der jeweils letzten Wahl für ein Gemeinderatsmandat brauchte – derzeit sind das 1530. Ab 2000 Unterschriften gegen ein Projekt wird eine aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Stufe zwei: Verhandlungen. Nötig dazu sind 3060 Unterschriften (entspricht zwei Mandaten). Die Unterschriften von Stufe eins können mitgenommen werden.

Stufe drei: Volksbefragung in der Stadt Salzburg. Wie viele Unterschriften eine Bürgerinitiative dazu braucht, darüber herrscht Uneinigkeit. Verhandelt wird über drei bis fünf Mandate. Über die nötige Stimmenanzahl für eine gültige und verbindliche Volksabstimmung selbst gibt es den größten Dissens. Die Bürgerinitiativen wollen 12,3 Prozent der Wahlberechtigten (entspricht acht Mandaten). SPÖ, Bürgerliste und FPÖ können sich 20 Prozent vorstellen. Die höchste Hürde will die ÖVP aufstellen. Sie fordert 30 Prozent und begründet das damit, dass eine Minderheit ihre Interessen nicht gegen eine (schweigende) Mehrheit durchsetzen soll. Bei einer nötigen Wahlbeteiligung von 20 Prozent würden schon 10.000 Pro-Stimmen genügen, um ein Thema durchzudrücken.

Eine Bürgerabstimmung könnte so auch demokratisch fragwürdige Projekte durchsetzen, fürchtet die ÖVP. Für die Bürgerinitiativen und die FPÖ ist dem Vernehmen nach eine 30-Prozent-Hürde nicht verhandelbar.

Strittig ist auch, ob das Modell den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt. Die Bundesverfassung lasse keine „Volksgesetzgebung“ zu, argumentiert die ÖVP. Daher müsse der Gemeinderat das letzte Wort haben, auch bei einer Bürgerabstimmung. Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) erwidert: „Was wir vorhaben, ist verfassungskonform.“ Er verweist darauf, dass der Gemeinderat kein Gesetzgeber sei, sondern Teil der Exekutive.

Schaden stellt einen weiteren Verhandlungstermin in zwei Wochen nach dem Stadtsenat in Aussicht. Er strebe eine Einigung aller Fraktionen mit den Bürgerinitiativen an. Sei dies nicht möglich, könne er sich auch eine mehrheitliche Entscheidung im Gemeinderat vorstellen. Das Modell solle jedenfalls noch vor der Sommerpause des Gemeinderats inhaltlich ausverhandelt sein.

Zum Originalartikel in den Salzburger Nachrichten KLICK HIER

Bundesländer: 
betroffene Themen: 

Theme by Danetsoft and Danang Probo Sayekti inspired by Maksimer