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380 kV: Staatsanwältin aktiv

die "Krone" berichtet.

Gegen Dr. Eva Hofbauer wird  wegen Mängel in der UVP-Verfahrensleitung ermittelt.

Weiters wird von einem VGH-Urteil vom 13.12.2011 berichtet, in dem festgestellt wird, dass mitgebrachte Geräte wie Scanner oder Digitalkameras zum Kopieren von Dokumenten benutzt werden dürfen, denn  dies wäre  eine "zeitgemäße" Form des Abschreibens. !!!

Diese Meinung aber scheint sich trotz VGH -Erkenntnis noch nicht überall durchgesetzt zu haben

Hier der Artikel aus der Salzburger Kronenzeitung vom 16.03.2016

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