Weiters wird von einem VGH-Urteil vom 13.12.2011 berichtet, in dem festgestellt wird, dass mitgebrachte Geräte wie Scanner oder Digitalkameras zum Kopieren von Dokumenten benutzt werden dürfen, denn dies wäre eine "zeitgemäße" Form des Abschreibens. !!!
Diese Meinung aber scheint sich trotz VGH -Erkenntnis noch nicht überall durchgesetzt zu haben
Hier der Artikel aus der Salzburger Kronenzeitung vom 16.03.2016
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