Erhalt von Orts- und Landschaftsbild, Natur- und Lebensräumen in Klosterneuburg, Beendigung des großvolumigen Wohnbaus und der Nachverdichtung insbesonderen in den Einfamilienhausgebieten zur Vermeidung der Verstädterung Klosterneuburgs und seiner Katastralgemeinden, Erhaltung der gegebenen ländlichen und historischen Struktur, Verhinderung von Gewerbebauten in Wohngebieten und Bauten auf angestammtem Agrarland und Naturraum, Schutz der örtlichen Kultur- und Naturlandschaft vor (Boden-)Versiegelung, um ein zukunftsfähiges Gleichgewicht zwischen Siedlungsraum und Naturlandschaft als Erholungsraum für die Bevölkerung, sowie als Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu erhalten.
Schutz des Landeschaftsschutzgebietes Wienerwald, Biosphärenparks Wienerwald, Naturparks Eichenhein, der Klosterneuburger Natura 2000-Gebiete.
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