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Positionen der VBI 380 KV

Wir BürgerInnen haben das Gefühl, dass hier Lobbying mit dem Verbund betrieben wird, zur sicheren Versorgung der einzelnen Person im Anschluss nach der politischen Karriere div. Maßgeblicher Mitarbeiter in dieser zuständigen/nicht zuständigen Regierung. Die Feigheit, dem Volk bewußt zu helfen, hat alle Maße überspannt. Wir treten dafür ein, dass eine Vernetzung aller BIn für alle Belange der BürgerInnen in einer direkten Demokratie greift. Für die Gesundheit und die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder! Zum geltenden EU-Recht in Sachen Energieversorgung: Dieses Projekt wird in Österreich als „EU-Projekt“ propagiert: es fließen auch Fördergelder aus dem EU-Topf. Jedoch wird dieses Projekt mit Teilverkabelung nicht öffentlich ausgeschrieben - die APG hat den Auftrag vom Verbund ohne internationale Ausschreibung incl. Auflage zur Teilverkabelung erhalten - obwohl die APG nicht über die Möglichkeit der Teilverkabelung verfügt, da es sich hierbei um „Schreibtischtäter“ jedoch keine Praktiker mit Verbindungen zur internationalen Kabelindustrie handelt. Der Verbund bzw. die APG warten auf die Entwicklungsarbeiten der 100 prozentigen OMV-Tochter Borealis (Linz) welche die Entwicklung der Kabeltechnik um gut 10 Jahre leider verschlafen hat. Borealis ist mit der Beschichtung im Kabelsektor gut unterwegs, jedoch sind ABB und andere Firmen besser und seit langem aktiv! Siehe Projekt Desertec: Kabeltechnik im 800 KV-Bereich, Gleichstromtechnik, energiesparend und fortschrittlich! Verbund: Freileitungen, 2 Systeme auf ein und demselben Masten, in alpinen Zonen, bei Eisregen und Schneelasten als nicht besonders vertrauenserweckend unterwegs! Reparaturzeiten bei Freileitungen: bis zu 2,5 Monate (380KV Leitung Arlberg, Juli bis Nov. 2005) Zur Ergänzung: ein Landeselektrizitätsgesetz muss dann angewendet werden, wenn eine Leitung in einem Bundesland beginnt und in dem selbigen endet! Es sind jedoch Tricksereien zu erwarten, dass fiktive Umspannwerke miteingereicht werden sollen, welche sich jenseits der Landesgrenze des Bundeslandes Salzburgs befinden, um dann das Bundes-Starkstromwegegesetz zur Anwendung zu erzwingen. Niemand kann jedoch dann den sofortigen Bau des miteingereichten Umspannwerkes jenseits der Grenze einfordern! Dieser Bau kann bis zum St. Nimmerleinstag verschoben werden, bzw. muss nie gebaut werden.

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