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Infoveranstaltung zur Parlamentarische Bürgerinitiative SOS-Fluglärm

Dazu werden auch die verantwortlichen Politiker , Medienvertreter und - um die 1700 Unterschriften nach Möglichkeit persönlich zu übergeben - auch die Nationalratspräsidentin eingeladen.

Achtung! Bei ausgesprochenen Schlechtwetter findet die Veranstaltung nicht statt! Eine entsprechende Info wird spätestens Samstag früh auf http://sos.fluglaerm.at veröffentlicht. Ersatztermin wäre 2 Wochen später (13.6.)

 

Wann: Samstag, den 30.5., um 10 Uhr

Ort: beim Parlament (links vom Brunnen)

Forderung der parlamentarischen BI SOS-Fluglärm:

  • Flugrouten, die so weit als möglich über unbesiedeltes Gebiet verlaufen – dicht besiedelte Gebiete wie Wien und seine Siedlungsachsen müssen großräumig umflogen werden!
  • wo ein Umfliegen nicht möglich ist, müssen Betroffene fair entschädigt werden!  
  • die gesetzliche Verankerung eines absoluten Nachtflugverbots!
  • keine 3. Piste am Flughafen Wien – kein weiterer Ausbau als Umsteigeflughafen

Begründung und Details

Umfliegen dicht besiedelter Gebiete
§9 in den Luftverkehrsregeln sieht vor, dass möglichst wenig Menschen vom Fluglärm betroffen sein sollen, was auch auf Grund der hohen Gesundheitskosten die Flugrouten im dicht besiedelten Gebiet verursachen im Interesse des Steuerzahlers ist. Wien und seine Siedlungsachsen müssen daher umflogen werden. Eine Abschätzung am Beispiel der Abflugroute Liesing zeigt, dass die Umwegkosten für das Umfliegen maximal 1/100 bis 1/10 der Gesundheitskosten ausmachen.

Entschädigung für Fluglärmbetroffene
Nachdem ein gewisses Ausmaß an Flugverkehr im Interesse der Allgemeinheit ist, sind jene die unabdingbar regelmäßig überflogen werden fairer Weise großzügig zu entschädigen. Dazu ist auch die Möglichkeit vorzusehen, dass der Flughafen die entwerteten Immobilien zu jenen Preis aufkaufen muss, die diese ohne seine Aktivitäten wert wären. 

Nachtflugverbot
Von medizinischen Notfällen abgesehen gibt es keine Notwendigkeit, die Nachtruhe der Bevölkerung zu Gunsten der Gewinnmaximierung des Flugverkehrs zu opfern. Denn nur eine ausgeruhte Bevölkerung ist auch unter Tags leistungsfähig und nur Kinder die genug Schlaf bekommen, können sich kognitiv gut entwickeln. Zumindest 10 Stunden beispielsweise von 21 Uhr bis 7 Uhr muss daher einfach Ruhe sein. Die derzeitigen Nachtflugregelung wo auch nach 21 Uhr über dicht besiedeltes Gebiet gedröhnt wird und wo die Menschen ein paar Mal in der Nacht aufgeweckt werden, sind ungeeignet, das Problem in den Griff zu bekommen. Daher ist hier der Gesetzgeber gefordert, entsprechende Betriebsbeschränkungen zu erlassen.

Keine 3. Piste
Eine 3. Piste ist weder wirtschaftlich sinnvoll noch kann die Fokussierung des Flugverkehrs auf den Wiener Zentralraum und dessen dicht besiedelten Süden im Interesse der Allgemeinheit sein, würden doch die Gesundheitskosten durch Fluglärm und krebserregenden Feinstaub weiter steigen. Dazu kommt die geplante Eintragung von Sicherheitszonen im Grundbuch was der Grundentwertung durch die vom Flughafen geplante Vervielfachung des Fluglärms weitern Vorschub leistet.

 

Wann: 
30.05.2015 - 10:00

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