Wir hatten endgültig genug und wollten uns nicht mehr für dumm verkaufen lassen, Politik, Behörden und Projektwerber APG versuchen gemeinsam mit allen möglichen Tricks die 380 kV-Salzburgleitung als Freileitung über die Köpfe der Bevölkerung durchzupeitschen Wir fordern nach wie vor, eine der Regel der Technik entsprechende Erdverlegung dieser Stromleitung.
Das Vortäuschen der Politik, uns helfend beizustehen haben sich allesamt als Lüge herausgestellt. Völkerrechtliche Verträge wie „Vertrag von Lissabon“, „EU-Vorsorgeprinzip“. „Aarhus Konvention“ waren auch der Behörde egal. Die Salzburger Landesregierung hatte ja diese Leitung im Dezember 2015 den Bau dieser Leitung, trotz heftigen Widerstand seitens der Bevölkerung, per Bescheid genehmigt. Durch unsere Einwendungen landete der Akt beim BVwG und wurde in einem 4-tägigen Anhörungsverfahren ebenfalls genehmigt. Man muss wissen, das BVwG ist dem Justizministerium unterstellt, und damit in Regierungshand.
Wiederum folgten Einwendungen unsererseits und so landete der Akt beim VwGH, wo die Entscheidung noch aussteht.
Aufgrund einer EU-Beschwerde wurde nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich in dieser Causa eingeleitet, da es bei diesem UVP-Verfahren an allen Ecken und Enden Ungereimtheiten gibt.
Eingereicht und öffentlich aufgelegt wurde dieses Projekt wahrscheinlich nach dem Motto „Es wird eh niemand lesen“. Da dem nicht so ist haben wir uns entschlossen den uns zustehenden Rechtsweg mit unserem Anwalt Dr. Wolfgang List, bis zum Ende zu gehen.
Da viele Grund- und Waldbesitzer den Knebelvertrag der APG aus Gründen des Klimaschutzes (Es sollen ca. 800 ha Wald gerodet werden) und der Verantwortung kommender Generationen gegenüber, nicht unterschrieben haben, ging es nun zu den Enteignungsverhandlungen. Dann hatten wir es endgültig satt; mit 50 Traktoren und 200 Menschen ging unser Demonstrationszug durch die Stadt Salzburg zum Sitz der Landesregierung im Chiemseehof. Herr LH Haslauer stellte sich den Demonstranten und „durfte“ sich ca. 1 Std. die Meinung „geigen“ lassen.
Er hat uns versprochen mittels Brief an das zuständige Ministerium- in diesem Fall Finanzministerium- ein Schreiben mit der Forderung dieses Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der VwGH entschieden hat – die Antwort haben wir bis dato nicht.
Sollte sich nichts an der Sache nun nichts ändern, werden wir den Herrn Landeshauptmann wohl noch mehrere Besuche abstatten müssen.
Eines steht heute schon fest: Wir wollen unsere zustehenden Rechte und ein Verfahren welches den Anforderungen einer Demokratie, den Richtlinien der EU und den Völkerrechtlichen Verträgen entspricht.
IG-Erdkabel
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