Fairkabler Protestmarsch in Salzburg

Von Polizei aus dem Saal gewiesen

 

 

 

Zwangs Enteignungsverfahren

Es ist Mittwoch der 1. Juli 2020 Ort: 5400 Hallein Bezirkshauptmannschaft- ein Zwangs Enteignungsverfahren wegen der Errichtung der geplanten und umstrittenen 380.000 Volt Freileitung in Salzburg steht an. Der Betroffene ersucht mich um Beistand bei dieser Verhandlung, auch sein Anwalt Dr. Wolfgang List ist anwesend (ein Umweltanwalt der schon für viele Mitglieder von „aktion 21 und der „austria“ eingesetzt hat)Eine Zwangsenteignung deshalb, weil der Betroffene sein Waldgrundstück für die anstehende Rodung zu den Bedingungen der APG nicht zur Verfügung stellen und den „Knebelvertrag“  nicht unterschreiben will.

Fairkabler Protestspiele

 

 

Grossdemo für ein 380kV Erdkabel

 

Wann: Am 10. Juli 2020

Abmarsch vom Unipark Nonntal um 15 Uhr

Kundgebung um 15:30 am Mozartplatz

Ein Lied zur 380 kV Hochspannungsleitung Klick Hier

Fairkabeln – Sektion Flachgau und Stadt Salzburg

 

 

Realisierung aller künftigen Starkstromwege, beginnen mit der 380kv Salzburgleitung als Erdverkabelung.

Freileitungen nur noch in wenigen Ausnahmefällen.

Abbau und Erdverkabelung aller bestehenden Freileitungssysteme wenn jeweils die großen Wartungszyklen fällig werden.

 

Wir sind ein Verein - ohne politische Coleur!

NEIN zur 380kV Freleitung!

Demo von Bürgern gegen 380 kV-Freileitung

 

Ein kräftiges Lebenszeichen der Bürger gegen die geplante 380 kV-Freileitung durch Salzburg. Die beiden großen Gruppierungen „IG-Erdkabel“ und „Fairkabeln“ haben sich zu einer Allianz für eine Erdleitung in Salzburg zusammengeschlossen und werden in Zukunft verstärkt gemeinsame Aktionen durchführen.

Großdemo in Salzburg gegen 380kV - Freileitung

Aufruf zur Großdemo für ein 380kV Erdkabel

 

Wann: 29.05.2020

Treffpunkt: 13:00 Uhr am Südtirolerplatz - Marsch zur Großkundgebung am Mozartplatz.

Beginn der Großkundgebung; um 15:00 Uhr

5G schwächt das Immunsystem in Zeiten der Corona- Krise

Ein Artikel von Prof. Klaus Buchner

 

Prof. Klaus Buchnerg geb. am 6. Februar 1941 in München - er ist ein deutscher Physiker, Universitätsprofessor und von 2003 bis 2010 war er Bundesvorsitzender seiner Partei. Bei der Europawahl 2014 kandidierte Buchner als Spitzenkandidat der ÖDP und wurde zum Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt. Bei der Europawahl 2019 wurde er wiedergewählt.

Die Corona-Pandemie ging von der chinesischen Stadt Wuhan aus, die als eine der ersten Städte weltweit mit allen drei Frequenzbändern für 5G ausgestattet wurde und daher einer sehr starken Strahlung ausgesetzt ist.

Verwaltungsgerichtshof klärt Rechte von Umweltorganisationen im Forstverfahren

Die ersten Gesetze zur weiteren Umsetzung der Aarhus Konvention im Bereich Rechtsschutz wurden letztes Jahr auf Bundes- und Landesebene erlassen.

Diese beziehen sich auf die Bereiche Abfall, Luft, Wasser und bei den Ländern Naturschutz, Jagd- und Fischerei. Mit Erkenntnis vom 20.12.2019 stellte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nunmehr fest, dass anerkannten Umweltorganisationen in Verfahren nach dem Forstgesetz (ForstG) mit FFH-Bezug Parteistellung zu gewähren ist. Außerdem bekräftigt der Gerichtshof die Verpflichtung der nationalen Behörden und Gerichte unmittelbar anwendbarem Unionsrecht – wie hier dem Art 6 Abs 3 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) – auch durch das Gewähren des Anwendungsvorrangs Geltung zu verschaffen.

Parteistellung geboten, um Rechtsschutz zu gewährleisten

Die BH Zell am See bewilligte die Fällung von ca. 100-120 fm Holzmasse in Form von Einzelstammentnahmen in einem Schutzwald in der Außenzone des Nationalparks Hohe Tauern. Der Wald liegt im Natura 2000-Gebiet und ist ein Alpiner Lärchen- und Zirbenwald von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-RL. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg hatte die Beschwerde einer anerkannten Umweltorganisation im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, dass „das Forstgesetz für die vorliegende Zirbenfällung kompetenzmäßig im Lichte des Art 10 Z 10 B-VG keine Grundlage zur unmittelbaren Anwendung der FFH-RL auf dem Boden der Aarhus-Konvention" biete und eine Parteistellung im Fällungsbewilligungsverfahren nicht auf innerstaatliches Recht gestützt werden kann.

Wo ist Ortszentrum?

Zentrum ist dort, wo die Voraussetzungen stimmen.

 Solche sind sogar im NÖ Raumordnungsgesetz erwähnt (§ Abs. 2 Z. 15): Zentrumszonen können in bestehenden zusammenhängenden Siedlungseinheiten mit mindestens 1800 Einwohnern festgelegt werden, soweit eine gute Verkehrsanbindung an das öffentliche und/oder individuelle Verkehrsnetz vorliegt, eine dichtere Bebauungsstruktur als im Umgebungsbereich und ein Durchmischungsgrad von Wohn– und anderen Nutzungen (z.B. öffentliche Einrichtungen, Büro, Handels- und Dienstleistungsbetriebe) gegeben ist.

B4B St. Andrä Wördern

 

Drei einfache Fragen – drei einfache Antworten

 

Was geschieht, wenn mindestens 821 Wahlberechtigte unterschreiben?

Dann müssen alle Wahlberechtigten förmlich befragt werden, ob sie die Frage mit ja oder nein beantworten.

Wer nicht hingeht und antwortet, entscheidet nicht mit. Wer antwortet, entscheidet mit, ob wir ein Ortszentrum entwickeln sollen oder so etwas nicht brauchen.

Was geschieht, wenn eine Mehrheit gegen das Ortszentrum stimmt?

Die unglaubliche Geschichte, oder wie Politik, Behörde und Konzern Bürger- und Völkerrechte in unheiliger Allianz ignorieren.

Die schier unendlich Geschichte 380 kV-Salzburgleitung strebt einem neuen Höhepunkt zu. Die Bürger wehren sich nach wie vor gegen die geplante Stromautobahn 380 kV- Salzburg-Freileitung weiterhin aus gutem Grund gegen die geplante 380 kV-Salzburg Freileitung

 Die Freileitungstechnik ist aus dem vorigen Jahrhundert ohne große Änderungen gleichgeblieben und an der APG ist scheinbar die technische Entwicklung in der Stromübertragung völlig vorbeigegangen.

Warum so unverständlich, so „gschwollen“ ? Was soll das heißen:


 „Soll in dem Gebiet zwischen Rennerallee, Schloßgasse, Hauptstraße und Eisenbahntrasse ein Ortskern (Zentrumszome gem. § 14 (2) 15. NÖ ROG) mit nicht mehr als *19.000 m² Wohn-Bruttogeschoßflächen in Bauklasse II* aufgrund von erforderlichen Machbarkeitsstudien, eines darauf beruhenden Lastenhefts und unter ständiger begleitender Einbindung der Bevölkerung von unabhängigen Architekten entwickelt und der Ortsentwicklung zugrunde gelegt werden?“

Wir verstehen, dass viele nicht verstehen, was dieser Satz ausdrücken soll und dass es eine Zumutung ist, so etwas zu unterschreiben.

Aber wir können es erklären.

Umfrage Ortszentrum

 

Ihre Unterschriftenliste zur Frage des Ortszentrums, die Sie per Post erhielten,

können Sie an einer der nachfolgenden Adressen in unsere Sammelbox einwerfen:

 

Braucht ein Ort einen Kern? Braucht eine Gemeinde ein Zentrum?

 

Braucht ein Land eine Hauptstadt? Nein. Es geht auch ohne, wie das Beispiel Niederösterreich jahrzehntelang gezeigt hat. Trotzdem wollte es ein eigenes Zentrum. Es ist heute zur Selbstverständlichkeit geworden.

 

Warum Ortszentrum?

Es hat gute Gründe für eine Gemeinschaft, wenn sie einen zentralen Ort hat, an dem man die wichtigsten Institutionen und auch sonst alles vorfindet, was für ein Zusammenleben unentbehrlich ist: Verwaltung, Orte der Begegnung und der Zusammenkunft, Gastronomie, wichtige Einrichtungen, unentbehrliche Stätten des Gesundheitsdienstes, der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern des täglichen Bedarfs und nicht zuletzt von Wohnstätten, vor allem für jene, die die Nähe zu all den erwähnten zentralen Einrichtungen besonders dringend benötigen.

Strahlendes Experiment?

 

 

5G mit unklaren Folgen

 

Informationsabend

Wann: Mittwoch den 4. März um 19:00 Uhr

Ort: 9241 Wernberg Oberpfälzer weg 2  Seniorenwohnanlage

Es tragen vor

Ing. ARMIN REBERNIG B.SC.

Baubiologe & Messtechniker IBN/

Dr. Wilfried Wiebecke, Arzt für Allgemeinmedizin

Schularzt, Diplom für Umweltmedizin

Ing. JOHANN KUHN

Strahlendes Experiment?

 

 

5G mit unklaren Folgen

Informationsabend

Wann: Dienstag den 3. März um 19:00 Uhr
Wo: 9800 Spittal an der Drau Lutherstr. 4  Stadtsaal
Es tragen vor

Ing. ARMIN REBERNIG B.SC.

Baubiologe & Messtechniker IBN/

Dr. Wilfried Wiebecke, Arzt für Allgemeinmedizin

Schularzt, Diplom für Umweltmedizin

Ing. JOHANN KUHN

Bürgerinformation - Salzburg

An die Bevölkerung des Landes Salzburg

Geschätzte Bevölkerung, in den vergangenen Jahren, Wochen und Tagen haben sich in Salzburg

Ereignisse zugetragen, die einer weitreichenden Aufklärung und Richtigstellung der Causa 380-kV-Salzburgleitung

Initiative Denkmalschutz: Rettung für alten Gutshof in Mutters in letzter Sekunde?

 

Bundesdenkmalamt Tirol hat dieser Tage eine Not-Unterschutzstellung ausgesprochen!

Ein altes Bauernhaus mit Kern bis in die frühe Neuzeit hätte in Kürze abgerissen werden sollen!

Vom „Schandfleck schnellstmöglich beseitigen“ spricht der Bürgermeister am 17. Jänner auf Facebook* und zeigt sich erfreut, dass am Vortag der Gemeinderat den Ankauf des alten Gutshofs in der Gemeinde Mutters (oberhalb von Innsbruck), einstimmig beschlossen hat, um die Grundstücksfläche „in eine Wiese umzugestalten“. Doch das alte Bauernhaus, prominent am Eingang ins Ortszentrum gelegen (Kirchplatz 1), wurde nach einem Brand des alten Mesnerhauses 1905 als „Holer Lies‘n Luis Gutshof“ bis 1912 auf der teilweisen Brandruine des Mesnerhauses wiederaufgebaut. Das Gebäude - im Kunstkataster Tirol als „Holerlies Hof“ bezeichnet - geht im Kern vermutlich bis in die frühe Neuzeit zurück (erkennbar u. a. am Torgewände; 15./16. Jh.?). Unser Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den Erhalt gefährdeter Kulturgüter in Österreich einsetzt, hat noch am Sonntag, 19. Jänner das Bundesdenkmalamt vom drohenden Abbruch verständigt, sodass das Denkmalamt Tirol wenige Tage später eine Not-Unterschutzstellung per Mandatsbescheid ausgesprochen hat (gemäß § 57 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) sowie § 1 und § 3 Denkmalschutzgesetz).

Initiative Denkmalschutz: Gemeinde Mutters trägt Verantwortung für historisches Ortsbild

Wichtige Mitteilungen des ÖKOBÜRO für unsere Mitglieder

Zur Kentnissnahme

ist 5G Gesundheitsschädlich?

Interessiert am Thema 5G-Netzausbau!

 

Nach unserer Veranstaltung zum Thema 5G-Netzausbau -  Ganz ohne Risiko? am 15.1. in der Gemeinde Anif mit 180 BesucherInnen, darf ich Ihnen nun die jüngste Aussendung des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer zum geplanten Netzausbau weiterleiten.

 

Bestimmen Sie Ihre Zukunft – Land-Lebensqualität oder Verstädterung?

 

Das Wohnprojekt „alter Sportplatz“ wurde in einer Volksbefragung mehrheitlich abgelehnt. Die Gemeinde braucht aber Geld. Zuzug ist daher willkommen.

 

Es wird viel gebaut, das Projekt „alter Sportplatz“ ist nach wie vor aktuell.

Gegner der 380-kV-Freileitung blockieren Rodungen

Bürger wehren sich gegen eine Transit-Stromleitung

welche dreckigen Atom-und Kohlestrom auch zum hochpumpen von Wasser für Speicherkraftwerke verwendet.. Damit wird „greenwashing“ betrieben. Der überwiegende Teil dient dem Stromhandel. Wir müssen die Klimaziele erreichen tönt es überall, aber sicher nicht mit Kohlestrom.

Übersicht Fristen bei einem Bauverfahren (NÖ)

Von der Einreichung über Einwendungen, Beschwerden bis hin zur Baubeginnsanzeige

Einreichung durch Bauwerber des Projektes zur Vorbegutachtung – Baubehörde überprüft auf Rechtskonformität

Information der Parteien und Nachbarn durch Mitteilung der Baubehörde – diese können Einsicht in die Unterlagen nehmen und haben 2 Wochen Zeit, Einwendungen zu erheben.

Offener Brief an Bundeskanzler Sebastian Kurz!

Sehr geehrter Herr Bundespartei Obmann und Bundeskanzler von Österreich, Sebastian Kurz!

 
Als Obmann von „aktion21-austria“ erlaube ich mir, im Namen unserer Mitglieder, folgenden dringlichen Antrag einzubringen:
 
Wir ersuchen Sie, zu bestätigen
 

Aktion21-Austria auch auf Facebook

Klick auf das Logo

Gute Wünsche

 

Wir wünschen allen Mitgliedern

und Freunden der Aktion21-austria

 

Ein friedvolles Weihnachtsfest, viel Glück im neuen Jahr

und mögen alle Eure Wünschen an die Politik in Erfüllung gehen.

Obmann Franz Köck
Stv. A.Willson-Kainz
Finanzbeautragter Franz Pelda

Protokoll der BI Bürger für Bürger

 

04. 12. 2019 um 19,00 h im Gartencafé Wördern stattgefundene Zusammenkunft von B4B (Bürger für Bürger)

 

Salzburg - Demo gegen 380kV Freileitung

Am 25.11.2019  gab es einen Demonstrationszug mit 50 Traktoren und

200 Menschen durch die Stadt Salzburg zum Sitz der Landesregierung im Chiemseehof.

 

Wir hatten endgültig genug und wollten uns nicht mehr für dumm verkaufen lassen, Politik, Behörden und Projektwerber APG  versuchen gemeinsam mit allen möglichen Tricks die 380 kV-Salzburgleitung als Freileitung über die Köpfe der Bevölkerung durchzupeitschen Wir fordern nach wie vor, eine der Regel der Technik entsprechende Erdverlegung  dieser Stromleitung.

Das Vortäuschen der Politik, uns helfend beizustehen haben sich allesamt als Lüge herausgestellt. Völkerrechtliche Verträge wie „Vertrag von Lissabon“, „EU-Vorsorgeprinzip“. „Aarhus Konvention“ waren auch der Behörde egal. Die Salzburger Landesregierung hatte ja diese Leitung im Dezember 2015 den Bau dieser Leitung, trotz heftigen Widerstand seitens der Bevölkerung, per Bescheid genehmigt. Durch unsere Einwendungen landete der Akt beim BVwG und wurde in einem 4-tägigen Anhörungsverfahren ebenfalls genehmigt. Man muss wissen, das BVwG ist dem Justizministerium unterstellt, und damit in Regierungshand.

Nachtrag für - Gegner der 380-kV-Freileitung demonstrierten in Hallein

380-kV-Gegner demonstrieren in Hallein gegen "Enteignung"

An der Bezirkshauptmannschft Hallein waren Montag

die ersten Verhandlungen gegen betroffene Grundeigentümer angesetzt.

Die IG Erdkabel protestierte

Artikel aus Der Zeitung "Mein Bezirk - Tennengau

In Hallein gehen die Wogen hoch: Im Zuge des 380-kV-Leitungsbaus kam es zu ersten Zwangsmaßnahmen.

HALLEIN. So groß angelegte Demonstrationen hat Hallein schon Jahre lang nicht mehr gesehen: Züge von Bauern auf dem Traktor, Demonstranten mit Plakaten und Megaphonen in der Hand. Da der Bau des zweiten Abschnitts der 380-Kilovolt-Leitung immer näher rückt, kommt es nun zu den Verfahren gegen jene Grundeigentümer, die bisher nicht Platz für die Leitungsmasten machen wollten. Die APG ("Austrian Power Grid") spricht von "Einräumung der Dienstbarkeit", die Demonstranten benutzen das Wort "Enteignung".

Ordentliche Generalversammlung von Aktion 21- pro Bürgerbeteiligung- Austria in Salzburg

 

Ordentliche Generalversammlung von

Aktion 21- pro Bürgerbeteiligung- Austria in Salzburg

Sa 16.11.2019 11:00 – 14:00 Hotel Imlauer Hof, Rainerstraße 14

 

Tagesordnung:

  1. Annahme der gegenständlichen Tagesordnung
  2. Bericht mit Rückblick des Obmannes
  3. Kassabericht des Kassiers
  4. Bericht der Kassaprüfer – Entlastungsantrag
  5. Neuwahlen des Vorstandes
  6. Wahl der Kassaprüfer 1 und 2
  7. Allgemeines

 

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