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Das betrifft Bürgerinitiativen in allen Anliegen !

Autoritäre Tendenzen in der Demokratie

Einschränkung der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern.

 

Vielfach wird von Politiker und in den Medien vor autoritären Tendenzen in der Demokratie gewarnt.  

Man ortet einen Rechtsruck in der Bevölkerung.

Dass diese Tendenzen zum großen Teil auch eine Protesthaltung sind gegen das herrschende System, hat nun auch die Wahl in Amerika gezeigt.

Diese Protesthaltung findet man aber nicht nur bei den unmittelbaren Verlierern sondern auch in der Bevölkerung , die da und dort Versuche der Politik erlebt, ihre ihnen  bereits zugestanden Rechte wieder einzuschränken.

Nach der Methode „Haltet den Dieb“ wird der Fokus auf die Populisten und Verführer gelenkt, während im Hintergrund es ein Bestreben gibt  bereits verbriefte Bürgerrechte auszuhebeln oder einfach nicht umzusetzen.

In der Aarhus Konvention , die auch von Österreich 2005 ratifiziert worden ist, heißt es:  

Um zum Schutz des Rechts jeder männlichen/weiblichen Person gegenwärtiger und künftiger Generationen auf ein Leben in einer seiner/ihrer Gesundheit und seinem/ihrem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt beizutragen, gewährleistet jede Vertragspartei das Recht auf Zugang zu Informationen, auf Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen.

Nun besteht die Absicht einer Novellierung dieses Übereinkommens (Referenz § 5 Absatz 4, § 19 Absatz 3 und § 24a Absatz 4 UVP-G 2000)  um die Parteienrechte von Gemeinden, Landesumweltanwaltschaften, Umweltbundesamt  und BMLFUW  durch Entfall des Stellungnahmerechts zur UVE einzuschränken.

Im Anschluss an eine Pressekonferenz am, 4.11. in Salzburg, zu der Minister Andrä Rupprechter geladen hatte (anlässlich der Übernahme des Vorsitzes in der Alpenkonvention durch Österreich)  wurde dem Minister von Vertretern der aktion21-austria vor Zeugen die Frage gestellt , ob Österreich die Vorgaben der Aarhuskonvention erfülle. „Alles bestens“ – war die kurze Antwort des Ministers.

Das stimmt so aber nicht , weil seit 2014 gegen Österreich 

 EU-Aarhus Vertragsverletzungsverfahren anhängig ist, wegen mangelhafter oder Nichterfüllung des Übereinkommens.  

Nun stellt sich die Frage, ob der Herr Minister nicht informiert ist (ist das denn überhaupt denkbar?) oder ob er wissentlich die Unwahrheit gesagt hat .

Herta Wessely

 

 

 

 

 

 

 

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